Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Volksbegehren gegen CETA gestartet: ÖDP-Bundes- und Kreisvorsitzende unter den Erstunterzeichnern

Am Mittwoch wurde in München der Startschuss für das Volksbegehren gegen CETA gegeben. Die gesetzliche Grundlage für dieses Volksbegehren liefert Art. 70 (4), 2 der Bayerischen Verfassung, der regelt: „Ist das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen, kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden.“ Da das Freihandelsabkommen CETA (ähnlich wie TTIP) in die Landesgesetzgebung und die kommunale Selbstverwaltung massiv eingreift, halten die Organisatoren die Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens für gegeben. Ein erfolgreiches Volksbegehren soll die Staatsregierung verpflichten, im Bundesrat gegen CETA zu stimmen.
Die ÖDP-Bundes- und Kreisvorsitzende Gabriela Schimmer-Göresz gehört zu den Erstunterzeichnerinnen des Volksbegehrens, die ÖDP zum erweiterten Unterstützerkreis. Schimmer-Göresz wörtlich: „Die ÖDP hält es mit Papst Franziskus, der sagte: Eine Wirtschaft, die ausgrenzt, ist eine Wirtschaft die tötet. Freihandelsabkommen grenzen aus. Freihandelsabkommen schaffen wenige Gewinner und machen all diejenigen zu Verlierern, die nicht beteiligt sind. Wir brauchen keinen Freihandel, sondern einen fairen Handel mit einer Wirtschaftspolitik, welche die Umwelt und das Klima schützt, die Ressourcen schont, soziale Gerechtigkeit und ein gutes Leben für alle Menschen schafft und damit Frieden für alle sichert. Wir brauchen „Mensch vor Profit“ und eine ausschließlich am Gemeinwohl aller Menschen orientierte Wirtschaftspolitik, wie es schon die Bayerische Verfassung festlegt. Daher unterstützt die ÖDP das bayerische Volksbegehren gegen CETA. Und daher leistet die ÖDP auch weiterhin Widerstand gegen TTIP und TiSA.
Anhang Bild: Schimmer-Göresz bei der Unterschriftsleistung
 

Zurück