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Pressemitteilung

Reinheitsgebot für die Atemluft?

Am 4.7. wird abgestimmt!

Die bayerischen Wählerinnen und Wähler haben es in der Hand. Sie können ein Nichtraucherschutzgesetz auf den Weg bringen, das Kinder, Jugendliche, Beschäftigte in der Gastronomie, Nichtraucher, ja selbst Raucher vor den Folgen des Passivrauchens konsequent schützt. Momentan darf in allen Bier-, Wein- und Festzelten, in fast allen Einräumkneipen, in den Raucherräumen vieler Restaurants und vieler Diskotheken geraucht werden. Geht es nach den Initiatoren des Volksbegehrens „Bayern sagt JA zum Nichtraucherschutz“, soll damit nach dem 4.7. Schluss sein. Gabriela Schimmer-Göresz, Sprecherin des lokalen Unterstützerkreises begründet, warum eine rauchfreie Gastronomie gut für Bayerns Bevölkerung ist. Mit ihrer Aufzählung widerlegt sie gleichermaßen die Argumente der Initiative „NEIN zu einem totalen Rauchverbot“. „Es geht nicht um ein totales Verbot, die Privatsphäre der Raucher wird nicht angetastet. Wir brauchen einen effektiven Gesundheitsschutz für Menschen mit Allergien und Atemwegserkrankungen. Wir wollen bessere Arbeitsbedingungen für Bedienungen, Wirte und ihre Familien erreichen. Besonders wichtig ist uns die Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche. Ein Rauchverbot in der Gastronomie trägt erwiesenermaßen dazu bei, Kinder und Jugendliche vom Zigarettenkonsum abzuhalten“. Die Einwände der Gegner, das Nichtraucherschutzgesetz des Volksbegehrens führe zu Kneipensterben und sei ein weiterer Schritt in Richtung Verbotsstaat, widerlegt Schimmer-Göresz kurz und präzise. „Es geht nicht um Gängelung oder gar Freiheitsberaubung. Es ist originäre Aufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen. Das Nichtraucherschutzgesetz, das am 4.7. abgestimmt wird, ist quasi der Sicherheitsgurt für den Gesundheitsschutz in der Gastronomie. Ausnahmeregelungen führen zu einer Wettbewerbsverzerrung und zu Nachteilen. Nur ein konsequentes, ausnahmefreies Gesetz sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen, bringt Planungssicherheit und führt zu weniger Bürokratie. Erfahrungen anderer Länder, wie Irland, Italien, den USA und vielen anderen Staaten belegen dies. Wer für viele Stunden im Flieger oder in der Bahn auf seine Zigarette verzichten kann, der kann das auch beim abendlichen Kneipenbummel. Toleranz raucht im Freien.“ Es dürfe keinen Rückfall in alte Zeiten geben, so die Sprecherin. Wenn die Initiative am 4.7. unterliegen sollte, würde das gültige Nichtraucherschutzgesetz noch weiter aufgeweicht werden. Der Nichtraucherschutz würde sich dann gänzlich in Rauch auflösen. Schimmer-Göresz ist daher froh darüber, dass sich ganz aktuell eine parteiübergreifende Initiative von Ärzten im Bayerischen Landtag für ein konsequentes Rauchverbot in der Gastronomie gebildet habe. Im übrigen sei die Liste der Unterstützer lang. Sie reiche von der Bayer. Landesärztekammer über Fachgesellschaften, wie Deutsche Krebsgesellschaft und Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin; über Stiftungen, wie Stiftung Kindergesundheit; hin zu Berufsverbänden wie Bayerischer Apothekerverband, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte; bis hin zu Sportverbänden, dem Bayer. Sportärzteverband, Nichtraucherinitiativen, Parteien wie ÖDP, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und vielen CSU- und FW-Mitgliedern.

Wer noch Bedarf hat, kann sich unter www.nichtraucherschutz-bayern.de  informieren. Wer am 4.7. ortsabwesend ist, kann Briefwahlunterlagen anfordern. Die Bürgerinnen und Bürger haben nicht oft Gelegenheit, aktiv in die Gesetzgebung einzuwirken. Sie sollten sich daher einmischen. Denn eines, so Schimmer-Göresz, sei klar: „Es entscheiden die, die wählen gehen und es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen darüber, ob wir einen konsequenten Nichtraucherschutz in Bayern nach dem 4.7. haben werden oder nicht.“

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