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Pressemitteilung

Leserbrief zum Artikel „Entscheidung über Akteneinsicht vertagt“ in der MZ vom 11.02.2012

Verstehe ich das richtig? Ein Stadtrat, der sein Amt ernst nimmt, möchte, bevor er über einen Vertrag, den die Stadt abzuschließen gedenkt und dem er zustimmen soll, den Vertragsinhalt einsehen. Dies wird ihm verweigert. Der Mehrheit der Stadträte (CSU, SPD, FW und CRB) hat kein Interesse, zu wissen, worüber abgestimmt werden soll oder hat andere Quellen der Information. Dieser Vorgang wiederholt sich, als der Vertrag mit Allgäu-DSL aufgrund eines Bürgerantrags ein weiteres Mal zur Abstimmung kommt. Langen Diskussionen entledigt sich die Stadtratsmehrheit durch Geschäftsordnungsanträge auf Ende der Debatte. Dann der Clou. Die gutgläubige oder desinteressierte Stadtratsmehrheit  stimmt dem Vertrag ein weiteres Mal zu und genehmigt erst danach die Einsicht in den Vertrag. Und um das alles noch zu toppen, wird bestimmt, dass die Einsicht in den Vertrag nur zu Amtszeiten erfolgen darf und interessierende Passagen mit der Hand abgeschrieben werden müssen. Kopien oder eine Vertragsüberlassung per E-Mail wird nicht gestattet. Der Oberbürgermeister setzt jetzt noch einen obendrauf: Stadträte seien auch (nur) Bürger und könnten wie diese nach der Informationsfreiheitssatzung einen Antrag auf Akteneinsicht stellen oder Auszüge aus Unterlagen haben, erforderlichenfalls gegen Gebühr. Ja geht’s noch? Mit dem Verweis auf eine anstehende Änderung der bayerischen Gemeindeordnung will man sich Luft verschaffen, dabei gilt schon jetzt: Ob ein Ratsmitglied das Recht auf Akteneinsicht hat, ist Sache der jeweiligen Kommune, so die Staatsregierung.

Eingesandt von: Gabriela Schimmer-Göresz

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