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Pressemitteilung

Leserbrief zu „Breitenbrunner kritisieren Pfaffenhausens Mobilfunkmast“ in der MZ vom 13. Februar

Grundstückseigentümer haftet für Schäden

"Es ist das übl(ich)e Spiel: Die Staatsregierung verlangt von den Kommunen Unterstützung für den Ausbau der Mobilfunknetze und informiert die Bürgermeister einseitig, sodass diese meist verlauten lassen: ,Mir sind die Hände gebunden' und die kommunalen Gremien entsprechend einstimmen. Aber dem ist gar nicht so!

Zum einen beweisen mehrere Studien, dass Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädlich ist. Die Haftung für etwaige gesundheitliche Spätfolgen der Strahlung trägt der Eigentümer, auf dessen Grundstück der Sendemast steht, nicht der Netzbetreiber (zum Beispiel Telekom). Im Fall von Breitenbrunn und Schöneberg wäre dies allerdings die Deutsche Funkturm GmbH und diese wird immer wieder in Gerichtsverfahren verwickelt. Mietverträge mit Eigentümern von Grundstücken, auf denen Antennenanlagen errichtet werden oder bereits stehen, sind regelmäßig Gegenstand von Gerichtsverfahren. In jedem Fall haftet immer der Grundstückseigentümer was über 25.000 Euro nach GmbH-Recht (Gesundheits-) Schadenssumme geht.

Zum anderen hat die Weltgesundheitsorganisation bereits im Mai 2011 die Mobilfunkstrahlung in die Gefahrengruppe 2B (möglicherweise krebserregend) hochgestuft und sie wird voraussichtlich bald noch höher gestuft. Diese Neubewertung durch die IARC läuft gerade und soll im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Nachzulesen auf der Website des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). Also warum auf ein totes Pferd setzen?

Eben dieses BfS fordert weiterhin zur Gefahrenabwehr eine vorsorgliche Verringerung der Strahlenbelastung und eine ,umfassende Information der Bevölkerung'. Umfassende Information der Bürgermeister sieht anders aus.

Kann es sein, dass auf der Mobilfunkkonferenz, auf der sich Bürgermeister Herr Renftle informiert hatte, er von den Veranstaltern angelogen oder zumindest die Gefahren verschwiegen wurden? Das wäre äußerst dreist!"

Robert Keller, Mindelheim

 

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