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Pressemitteilung

Jugendring zog Beschwerde gegen Wahl-O-Mat-Entscheidung zurück: Willkürliche Ausgrenzung der ödp ist rechtswidrig!

ödp-Vorsitzender Suttner: "Wir sind froh, dass die BJR-Spitze einsieht, dass die Benachteiligung der ödp unzulässig war"

Die ödp hat im Rechtstreit mit dem Bayerischen Jugendring (BJR) um den umstrittenen Wahl-O-Mat nun endgültig Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht München hat das Verfahren inzwischen eingestellt, nachdem der BJR seine Beschwerde gegen die von ödp vor der Landtagswahl erwirkte Einstweilige Verfügung jetzt zurückgenommen hat. Die ödp hatte sich an das Gericht gewandt, weil der BJR den Wahl-O-Mat ohne Berücksichtigung der ödp verbreiten wollte. Dies sei aber bei einer zur Neutralität verpflichteten Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht zulässig, argumentierte die ödp und bekam in einer Einstweiligen Anordnung, die nun Bestand hat, Recht. Die gesamten Kosten des Verfahrens muss der Jugendring tragen.
"Wir sind natürlich froh, dass der BJR jetzt doch einsieht, dass unser Antrag an das Gericht berechtigt und die Ausgrenzung der ödp beim Wahl-O-Mat unzulässig war. Unsere Mandatsträger werden vor Ort wie bisher die Kreis- und Stadtjugendringe unterstützen und wir hoffen, dass sich nach der Kehrtwende des BJR auch das Verhältnis zur Verbandsspitze wieder entspannt", erklärte ödp-Landesvorsitzender Bernhard Suttner zur endgültigen Rechtslage.
Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die Landesgeschäftsstelle unter
Presseservice@oedp-bayern.de
oder Tel. (0851) 93 11 31, Fax 93 11 92.

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