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Pressemitteilung

Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Bayerischen Jugendring beim Verwaltungsgericht eingereicht

ödp: Jugendring verbreitet "einen willkürlich verfälschten Einblick in die Wahlmöglichkeiten"

Die bayerische ödp hat heute (Freitag, 5.9.08) beim Verwaltungsgericht
München eine Einstweilige Anordnung gegen den Bayerischen Jugendring
beantragt. Die ödp will erreichen, dass sie in den vom Jugendring
verbreiteten Wahl-O-Mat zur Landtagswahl aufgenommen wird, der am 9.
September starten soll und bei der letzten Landtagswahl von 90000 jungen
Leuten genutzt wurde.
Das Bayerische Kultusministerium hat sich bereits letzte Woche nach einem
gleichlautenden Antrag der ödp aus dem Projekt zurückgezogenen. Der
Jugendring beharrt dennoch darauf, den Wahl-O-Mat in eigener Regie ohne die
ödp zu verbreiten. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei der BJR
jedoch zur Überparteilichkeit verpflichtet und dürfe die ödp nicht
ausschließen, argumentiert die ödp.

Die ödp legt Wert auf die Feststellung, dass sich ihr Antrag "nicht gegen
die hervorragende Arbeit der Kreis- und Stadtjugendringe richtet. Wir können
es aber nicht hinnehmen, dass einige Funktionäre des
Jungendring-Dachverbandes in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der
Staatsregierung einen Konkurrenten der CSU ausschalten wollen", so
ödp-Landesgeschäftsführer Urban Mangold. Die ödp wolle auch nicht den
Wahl-O-Mat verhindern, sondern wie die anderen Parteien beteiligt werden.
Seine Partei sei beim Wahl-O-Mat "zu Unrecht ausgeschlossen worden", erklärt
Mangold: "Sogar das Kultusministerium hat sich deshalb nach unserer
Beschwerde aus dem Projekt zurückgezogen. Das zeigt, dass wir völlig richtig
liegen. Der Wahl-O-Mat gibt den jungen Wählern in seiner jetzigen Fassung
einen willkürlich verfälschten Einblick in ihre Wahlmöglichkeiten".

Beim Wahl-O-Mat handelt es sich um eine elektronische Befragung zu
tagespolitischen Thesen. Am Ende wird dem Nutzer mitgeteilt, mit welcher
Partei er am ehesten übereinstimmt. Die Landeszentrale hatte dabei nur die
Landtagsparteien sowie FDP, Freie Wähler und Linke berücksichtigt, die ödp
jedoch außen vor gelassen.
Mangold: "Wenn überhaupt Gruppierungen ausgeschlossen werden sollen, dann
kann es nur um Kriterien wie die Verfassungstreue oder die Ernsthaftigkeit
des Wahlantritts gehen. Dass der zur Überparteilichkeit verpflichtete BJR
der ödp mit ihren inszwischen 324 kommunalen Mandaten und einer
zweistelligen Zahl erster, zweiter und dritter Bürgermeister die Beteiligung verweigert, ist unverständlich und nicht hinnehmbar".

Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die Landesgeschäftsstelle unter
Presseservice@oedp-bayern.de
oder Tel. (0851) 93 11 31, Fax 93 11 92.

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